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Dachbodendämmung wird zur Pflicht
22.07.2011 15:00
Dachbodendämmung wird zur Pflicht
Laut der Energie-Einsparverordnung 2009 ist die Isolierung vom Dachböden für Eigentümer von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden als Vorgabe verpflichtend eingeführt worden. Hausbesitzer müssen die oberste Geschossdecke dämmen, wenn die Räume darunter beheizt sind und die Decke nicht begehbar aber zugänglich ist. Die neue Dämmung muss nach Durchführung einen Wärmedurchgangskoeffizient von mindestens 0,24 W/(m²K) aufweisen. Die Frist dieser Sanierungsmaßnahme wurde auf den 31. Dezember 2011 festgesetzt.
Ausnahmen zu dieser Verpflichtung sind in § 10 Absatz 5 und 6 der EnEV 2009 geregelt. Dabei werden Eigentümer die seit dem 1. Februar 2002 Ihr Haus selbst bewohnen von der Dachboden-Dämmung freigestellt. Die Nachrüstpflicht beginnt dann erst bei Übergang des Eigentums nach dem 1. Februar 2002. Der neue Eigentümer hat dann 2 Jahre Zeit die Vorgabe zu erfüllen.
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